1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GISORO, vertreten durch den Geschäftsführer
-Ivan José Gomes Djaló, Korachstraße 44, 21031 Hamburg
(im Folgenden "GISORO" oder "wir") und unseren Kunden (im Folgenden "Klient" oder "Kunde").
1.2 GISORO bietet ausschließlich Dienstleistungen im B2B-Bereich an. Diese AGB gelten daher nur für Verträge mit Unternehmen.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Klienten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn GISORO deren Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 GISORO bietet Beratungsdienstleistungen an, die auf die Optimierung von Geschäftsprozessen und die Verbesserung der Wertschöpfungskette durch Lean Management Prinzipien abzielen. Zusätzlich bieten wir Marketing-, Vertriebs- und IT-Beratung sowie Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung,
Workflow-Automatisierung, IT-Infrastruktur-Setup, KI-Softwareentwicklung und Integration sowie Online-Marketing-Dienstleistungen an.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das Angebot von GISORO (z.B. ein Projektvorschlag) schriftlich oder per E-Mail annimmt oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertragsabschluss erfolgt per E-Mail, durch Digitalunterschrift eines Vertrages, telefonisch oder per Videoaufnahme.
3.2 Alle Angebote von GISORO sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
4. Lieferung und Versand
4.1 GISORO liefert keine physischen Produkte. Unsere Dienstleistungen werden im Rahmen von Projekten erbracht.
4.2 Alle angegebenen Termine und Fristen für unsere Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Unterbliebene Mitwirkungshandlungen sowie Änderungswünsche des Klienten führen zu einer angemessenen Verschiebung der Termine bzw. Verlängerung der Fristen.
4.3 Soweit eine Ursache, die GISORO nicht zu vertreten hat (einschließlich Energieausfall, Ausfall von Datenübertragungsverbindungen, Streik oder rechtmäßige Aussperrung), die Termineinhaltung beeinträchtigt, ist GISORO für die Dauer ihres Vorliegens von der Liefer- und Leistungspflicht entbunden. Fristen und Termine werden hierdurch in angemessenem Umfang verlängert.
4.4 GISORO ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der Klient kann den Kaufpreis nach seiner Wahl per SEPA, PayPal, Klarna, Stripe, Überweisung oder Kreditkarte bezahlen.
5.2 Die Übermittlung von Rechnungen erfolgt elektronisch. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugegangen.
5.3 Der Klient verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er die Rechnung vereinbarungsgemäß abrufen kann. Eine Änderung der für den Rechnungsempfang benannten Adresse wird der Klient unverzüglich mitteilen.
6. Widerrufsrecht
6.1 Für alle Dienstleistungen gilt kein Widerrufsrecht, sobald der Klient unser Angebot (Projektvorschlag) unterschrieben hat.
6.2 Für alle physischen Produkte, die wir außerhalb von direkten Projekten verkaufen (z.B. Bücher, Online-Kurse), gilt die allgemein gültige gesetzliche Widerrufsfrist.
Produkte mit deutlichen Defekten, die durch den Kunden verursacht wurden, sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Für den vorliegenden Vertrag gilt das Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Mängel hat der Klient GISORO schriftlich und so detailliert wie möglich anzuzeigen. Bei einer mangelhaften Lieferung ist GISORO berechtigt, nach eigener Wahl entweder eine Mangelbeseitigung vorzunehmen oder Ersatz zu liefern.
7.2 GISORO haftet dem Klienten für die von uns bzw. unseren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden und für übernommene Garantien unbeschränkt.
Ebenso haften wir für zumindest fahrlässig verursachte Schäden, soweit diese zu Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen führen.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nicht, es sei denn, es wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesen Fällen ist der Schadenersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 Bei Datenverlust haften wir nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Klienten für die Rekonstruktion der Daten erforderlich ist.
7.5 Eine Haftung für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder irgendwelchen anderen Vermögensschäden, die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung eines Softwareprodukts entstehen, wird nicht übernommen.
7.6 Für einen
einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Auftragswert begrenzt.
8. Datenschutz
8.1 GISORO erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Klienten. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klienten beachtet GISORO
die gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Der Klient erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
9.Eigentumsvorbehalt
9.1 Kommt der Klient mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, so ist GISORO berechtigt, das Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen zukünftig zu erbringenden Leistungen geltend zu machen.
9.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Klienten ist ausgeschlossen, soweit die Ansprüche, welche dem Zurückbehaltungsrecht zugrunde liegen, aus einem anderen Vertragsverhältnis stammen.
9.3 Das Recht des Klienten zur Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber Ansprüchen von GISORO ist auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Klienten beschränkt.
10. Erstellung von Software und Programmierung
10.1 Vertragsbestandteile sind das Angebot und die Leistungsbeschreibung von GISORO, wie auch die von GISORO geführten Verhandlungsprotokolle.
10.2 Der Klient ist verpflichtet, die für unsere Leistungen notwendigen redaktionellen Inhalte und Vorgaben rechtzeitig zum Vertragsabschluss uns gegenüber in einem von uns vorgegebenen Dateiformat zu übergeben.
10.3 GISORO verpflichtet sich zuvorderst, eine Vorabversion zu erstellen, welche zumindest grundsätzlich die Abläufe und Darstellungen des Endprodukts umfasst. Der Klient ist verpflichtet, innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob Änderungen und / oder Ergänzungen gewünscht werden.
10.4 Auf Grundlage der Vorabversion erstellt GISORO eine Pilotversion, die der Klient innerhalb einer Woche zu prüfen hat. Nach Fertigstellung der endgültigen Version erfolgt die Abnahme nach einem erfolgreichen Probelauf.
10.5 GISORO räumt dem Klienten für sämtliche an der Programmierung bestehenden Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen wettbewerbsrechtlichen Schutzrechten die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten ausschließlichen Nutzungsrechte ein, soweit es hierzu rechtlich in der Lage ist.
11. Lizenzvereinbarung
11.1 GISORO hält als Inhaber und Verfügungsberechtigter das nach §§ 69 a ff. UrhG geschützte Softwarerecht am Vertragsgegenstand.
11.2 Der Klient erhält eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare unbefristete Lizenz für die Nutzung der vertragsgegenständlichen Programme.
11.3 Der Klient ist berechtigt, zwei Kopien der jeweiligen Software zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zu fertigen.
11.4 Der Klient erhält alle Unterlagen und Sachen zur Durchführung dieses Vertrages. Das Eigentum sowie die Inhaberschaft an geistigen Eigentumsrechten jeder Art sowie an Know-how behält sich GISORO vor.
12. Lieferung und Installation von Hardware sowie Software
12.1 Der genaue Umfang der Leistungen von GISORO ergibt sich aus dem Angebot und den von uns geführten Verhandlungsprotokollen.
12.2 Leistungen, die vom Klienten über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Klienten nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei GISORO gültigen Sätzen vergütet.
12.3 Im Rahmen der standardisierten Hardwareinstallation beinhalten unsere Leistungen die Lieferung der vom Klienten bestellten Hardware zum Klienten, den Anschluss an das IT-System des Klienten sowie den Probelauf.
12.4 Im Rahmen der standardisierten Softwareinstallation beinhalten unsere Leistungen die Lieferung der vom Klienten bestellten Software zum Klienten und deren Installation auf den vereinbarten Arbeitsstationen / Servern.
13. Mitwirkungspflichten des Klienten
13.1 Der Klient verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die nach dem Vertrag nicht von GISORO zu erbringen sind, jedoch für die Erbringung der Leistungen notwendig sind.
13.2 Der Klient stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von GISORO zur Durchführung des Auftrags benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von uns geforderten Form zur Verfügung.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen.
14.2 Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen, soweit gesetzlich zulässig, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist Hamburg der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Klienten und GISORO.
14.4 Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weisen wir darauf hin, dass GISORO nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist.
Copyrights 2025 | GISORO™ | AGB | Impressum | Datenschutzerklärung